Hausordnung & Einlassregeln
Haunt-Entertainment Veranstaltungen
Hausordnung & Einlassregeln – Haunt-Entertainment Veranstaltungen
Gültig für alle aktuellen und zukünftigen Events von Haunt-Entertainment UG
(GlitzerGroove, Herrenfrühschoppen, Clubnächte, Sonderveranstaltungen und Gast-Events)
Veranstalter:
Haunt-Entertainment UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Jürgen Buchmann
1. Einlass & Zugang
Zutritt nur mit gültigem Ticket oder gültiger Akkreditierung.
Das Sicherheitspersonal entscheidet endgültig über den Einlass.
Stark alkoholisierte oder offensichtlich beeinträchtigte Personen erhalten keinen Zutritt.
Einlass kann verweigert werden, wenn Personen aggressiv auftreten oder die Sicherheit gefährden.
Der Einlass beginnt zu den eventbezogenen Öffnungszeiten (laut Ticket oder Ankündigung).
2. Altersregelung
Zutritt grundsätzlich ab 18 Jahren, sofern das Event nichts anderes vorgibt.
Ausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
(Events mit gesonderten Altersvorgaben werden entsprechend ausgewiesen.)
3. Verbotene Gegenstände
Auf allen Haunt-Entertainment-Veranstaltungen sind verboten:
Waffen und gefährliche Gegenstände
Pfefferspray, Reizgas, Schlagstöcke
Glasflaschen, Dosen, große Getränkebehälter
Drogen und illegale Substanzen
Pyrotechnik, Laserpointer
Professionelle Kameras ohne Genehmigung
Große Taschen / Rucksäcke (je nach Location beschränkt)
Das Sicherheitsteam kann weitere Gegenstände ablehnen, wenn diese riskant erscheinen.
4. Sicherheits- & Taschenkontrollen
Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen statt.
Wer diese verweigert, erhält keinen Zutritt – ohne Anspruch auf Erstattung.
5. Foto- & Videoaufnahmen
Auf Haunt-Entertainment-Events entstehen Foto- und Videoaufnahmen.
Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärst du dich einverstanden, dass:
du auf Foto-/Videoaufnahmen erscheinen kannst
diese online, offline und für Social Media veröffentlicht werden dürfen
Hinweisschilder werden vor Ort deutlich sichtbar angebracht.
6. Verhalten während der Veranstaltung
Den Anweisungen des Veranstalters, Teams und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Aggressives Verhalten, Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung führen zum Ausschluss.
Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht gestattet.
Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen.
Bühnen, Technikbereiche und Backstage sind tabu.
7. Hausrecht
Das Hausrecht üben aus:
Haunt-Entertainment UG
beauftragtes Sicherheitspersonal
der Betreiber der jeweiligen Location
Verstöße können zum sofortigen Ausschluss ohne Ticketerstattung führen.
8. Tickets, Missbrauch & Rückerstattung
Missbrauch (z. B. mehrfaches Scannen, Manipulation) führt zur Sperrung des Tickets.
Bei Ausschluss aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Rückgaben sind ausgeschlossen (siehe Ticket-AGB & Widerrufsbelehrung).
9. Haftung
Haunt-Entertainment haftet nicht für:
Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
Garderobenschäden
Schäden durch Dritte
technische Ausfälle oder höhere Gewalt
Ausgenommen: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters.
10. Garderobe
Die Nutzung ist freiwillig.
Für verlorene Marken oder Inhalte übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
11. Notfälle & Evakuierung
Im Notfall ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten.
Fluchtwege müssen jederzeit frei bleiben.
12. Ausschluss von Personen
Personen können vom Einlass oder aus der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie:
gegen die Hausordnung verstoßen
andere gefährden oder belästigen
rassistische, extremistische oder diskriminierende Symbole tragen
Anweisungen ständig ignorieren
verbotene Gegenstände mitführen
Erfolgt ein Ausschluss, gibt es keine Erstattung des Ticketpreises.
