Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haunt-Entertainment UG
Stand: November 2025
Gültig für: www.haunt-entertainment.de und alle Geschäftsbereiche der Haunt-Entertainment UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Haunt-Entertainment UG, insbesondere:
Eventplanung & Eventmanagement
Künstler-, DJ- und Artist-Booking
Veranstaltungsorganisation
Equipment- und Serviceleistungen
individuelle Angebotsprojekte
und alle sonstigen Leistungen, die zwischen Kunde und Haunt-Entertainment vereinbart werden.
Für den Ticketverkauf gelten zusätzlich die speziellen Ticket-AGB, die du bereits hast.
(Wichtig: Damit sind beide AGB sauber getrennt.)
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliches Angebot und schriftliche Bestätigung
elektronische Bestätigung per E-Mail
oder Zahlung einer Anzahlung
Mündliche Absprachen sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungen von Haunt-Entertainment
Wir bieten – je nach Auftrag – folgende Leistungen an:
Planung, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen
Vermittlung und Buchung von DJs, Künstlern und Technik
Organisation von Personal, Sicherheit, Getränken, Catering
Erstellung von Ablaufplänen, Timings und Produktionsleistungen
Bereitstellung von Service- und Eventmodulen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung (z. B. 30–50%) verlangt werden.
Hinweis: Diese Regelung widerspricht nicht den Ticket-AGB, da diese separat über Stripe laufen.
5. Stornierungen durch den Kunden
Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Regelungen:
bis 30 Tage vor dem Event: 25 % der Auftragssumme
29–14 Tage vor dem Event: 50 %
ab 13 Tagen vor dem Event: 100 %
Individuelle Künstler- oder Technikverträge können abweichende Stornobedingungen haben.
6. Änderungen der Veranstaltung
Programmänderungen, Künstlerwechsel, Zeitverschiebungen oder technische Anpassungen sind möglich, sofern der Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Dies gilt nicht für Ticketkäufer → das ist durch die Ticket-AGB geregelt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass:
der Veranstaltungsort geeignet ist
notwendige Genehmigungen vorliegen
Fluchtwege, Sicherheit und Stromversorgung vorhanden sind
ein Ansprechpartner vor Ort benannt ist
öffentliche Auflagen eingehalten werden
Bei Verstößen haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden oder Mehrkosten.
8. Haftung
Haunt-Entertainment haftet nur:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
Nicht gehaftet wird für:
technische Ausfälle
Fehlverhalten von Dritten (Sicherheitsfirmen, Künstler, Betreiber usw.)
Verlust persönlicher Gegenstände
Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Krankheit, behördliche Anordnungen)
9. Foto- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen können Fotos und Videos entstehen.
Dies dient Dokumentation und Marketing von Haunt-Entertainment.
Bei öffentlichen Events ist keine Einzelfreigabe notwendig.
Das ist synchron zu den Ticket-AGB (kein Widerspruch).
10. Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO:
www.haunt-entertainment.de/datenschutz
(oder Seite wird später verlinkt)
Passt 1:1 zu dem, was wir vorher erstellt haben.
Keine Konflikte mit den Ticket-AGB.
11. Künstlervermittlung / Booking
Für gebuchte Künstler gelten zusätzlich:
deren individuelle technische Anforderungen (Rider)
deren Stornobedingungen
deren besondere Vertragsvorgaben
Haunt-Entertainment vermittelt und organisiert – der Kunde muss die Voraussetzungen sicherstellen.
12. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen höherer Gewalt nicht stattfinden (z. B. Krankheit, Wetter, Ausfall der Location):
Haunt-Entertainment ist von der Leistungspflicht befreit
bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet, wenn bereits Aufwendungen entstanden sind
ein Ersatztermin kann angeboten werden
Diese Klausel beißt sich nicht mit den Ticket-AGB, da es dort separate Regelungen gibt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Verträge ist Hannover, sofern gesetzlich zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regel unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.
